38 derzeit nicht geplant, dass er bei ihr einzieht (pag. 368, Z. 11 – 13). Wie es sonst um das soziale Umfeld des Beschuldigten gestellt ist, ist dem Gericht nicht bekannt. Der Alkoholkonsum des Beschuldigten war in diesem Strafverfahren mehrmals ein Thema. Bei sämtlichen deliktischen Tätigkeiten war der Beschuldigte alkoholisiert. Auf seinen Alkoholkonsum angesprochen, erklärte er vor Gericht, er habe Tabletten zum Neutralisieren gekauft. In der Zeit als er arbeitslos gewesen sei, habe er ein bisschen blöd getan, aber jetzt gehe es.