20. Allgemeine Täterkomponenten 20.1 Vorleben und persönliche Verhältnisse Neben der bereits erwähnten Vorstrafe (Urteil der 1. Strafkammer vom 18. Oktober 2007 wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand, Gewalt und Drohung gegen Beamte sowie einfacher Körperverletzung) wurde der Beschuldigte mit Strafmandat vom 6. Mai 2010 vom Untersuchungsrichteramt Berner Oberland wegen Verfügung über mit Beschlag belegte Vermögenswerte zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen verurteilt, bedingt bei einer Probezeit von 3 Jahren (vgl. dazu auch den rechtskräftigen Entscheid im Widerrufsverfahren).