Asperation Insgesamt erachtet die Kammer für die im Frühjahr 2012 geäusserten Beschimpfungen eine Strafe von 10 Strafeinheiten angemessen. Asperierend werden 7 Strafeinheiten berücksichtigt. Unter Einbezug der zwei Tatgruppen von Beschimpfungen resultiert als Zwischenfazit eine hypothetische Gesamtstrafe von 272 Strafeinheiten.