36 smindernd aus. Mit Blick auf den weiten Strafrahmen liegt ein leichtes Verschulden vor. Straferhöhend ist hier von den Täterkomponenten insbesondere die Delinquenz während des laufenden anderen Verfahrens zu berücksichtigen. 17.2 Asperation Insgesamt erachtet die Kammer für die am 17. Januar 2015 geäusserten Beschimpfungen eine Strafe von 15 Strafeinheiten als angemessen. Asperierend werden 10 Strafeinheiten berücksichtigt.