Er leistete zudem erhebliche körperliche Gegenwehr, als er von den Beamten zu Boden geführt und in Handschellen gelegt worden war. Es ist nicht bekannt, ob die Polizisten dabei ev. geringfügige Blessuren davongetragen haben, zu Gunsten des Beschuldigten ist davon auszugehen, dass dem nicht so ist. Es bestand aber sicher die Gefahr von zumindest leichten Verletzungen. Vier Polizisten mussten sich um den renitenten Beschuldigten kümmern, der sich mit aller Kraft wehrte. Mit Blick auf den Referenzsachverhalt wiegt der vorliegende Fall insofern schwerer, als gleich vier Polizisten involviert und somit gefährdet waren.