15. Gewalt und Drohung gegen Beamte vom 19. September 2013 15.1 Tatkomponenten 15.1.1 Objektive Tatschwere (objektives Tatverschulden) Schwere der Verletzung oder Gefährdung des betroffenen Rechtsguts Auch in diesem weiteren Fall drohte der Beschuldigte den Polizisten und hielt sich nicht an deren Anweisungen. Er erhob die Faust gegen die Beamten und versuchte, einen Polizisten mit dem Fuss auf Brusthöhe zu treten (Fusskick). Er leistete zudem erhebliche körperliche Gegenwehr, als er von den Beamten zu Boden geführt und in Handschellen gelegt worden war.