Da die Alkoholisierung aber zur Enthemmung des Beschuldigten beigetragen haben dürfte, ist sie leicht verschuldensmindernd zu berücksichtigen. 14.1.3 Fazit Tatschwere Aufgrund der erhöhten abstrakten Gefährdung durch den Messereinsatz und den zwei betroffenen Polizisten bei gleichzeitiger alkoholbedingter Enthemmung würde die Kammer mit Blick auf den Referenzsachverhalt gemäss den VBRS-Richtlinien bei alleiniger Beachtung der Tatkomponenten (noch gerade leichtes Verschulden) für diese Tat eine Strafe in der Höhe von 40 Strafeinheiten als angemessen erachten. 14.2 Spezielle Täterkomponenten Vorleben