14. Gewalt und Drohung gegen Beamte vom 27. Juli 2012 14.1 Tatkomponenten 14.1.1 Objektive Tatschwere (objektives Tatverschulden) Schwere der Verletzung oder Gefährdung des betroffenen Rechtsguts Gemäss den VBRS-Richtlinien ist bei folgendem Referenzsachverhalt eine Strafe von 20 Strafeinheiten auszusprechen: Der Täter wiedersetzt sich gewaltsam seiner Festnahme, indem er dem Polizisten einen Ellbogen in die Magengegend rammt, ohne ihn zu verletzen. Vorliegend war ein Messer mit einer ca. 20cm langen Klinge im Spiel.