13.2 Spezielle Täterkomponenten Vorleben Es kann erneut auf die straferhöhend zu berücksichtigende einschlägige Vorstrafe verwiesen werden. 13.3 Asperation Unter Einbezug der Täterkomponenten erschiene hier eine Strafe in der Höhe von 50 Strafeinheiten angemessen. Asperierend werden aufgrund des sachlichen Zusammenhangs mit der Tatgruppe der Drohungen von Ende März 2012 allerdings bloss 25 Strafeinheiten berücksichtigt. Aufgrund aller Drohungen erachtet die Kammer eine hypothetische Gesamtstrafe von 150 Strafeinheiten angemessen.