30 von Geschädigten, deren (zusätzlicher) Beeinträchtigung und des verwerflicheren Vorgehens des Beschuldigten insgesamt schwerer als diejenige der Drohungen von Ende März 2012. Insgesamt ist das Verschulden mit Blick auf den Strafrahmen als nicht mehr leicht, aber noch nicht mittelschwer zu bezeichnen. Allein aufgrund der Tatkomponenten würde die Kammer den Beschuldigten für diese Tatgruppe mit 40 Strafeinheiten bestrafen. 13.2 Spezielle Täterkomponenten Vorleben