Entsprechend eingeschränkt wurden diese in ihrem Alltag. Die beiden Frauen getrauten sich nicht mehr aus dem Haus, wenn der Beschuldigte bei M.________ zu Besuch war. D.________ wagte eine Zeit lang nicht, alleine in ihrem Zimmer zu schlafen und machte noch Monate später Umwege, um dem Beschuldigten nicht über den Weg zu laufen. Die Drohungen des Beschuldigten belasteten die beiden somit über eine längere Zeitdauer erheblich. Da der Beschuldigte bei seiner Lebenspartnerin, der Nachbarin der Geschädigten, ein und aus ging, waren sie zudem unmittelbar in ihrer privaten Umgebung tangiert.