29 Sie hatte auch um ihre Familie Angst, insbesondere um ihre jüngste Tochter, die damals oft alleine Zuhause war. Auch D.________ musste das drohende Verhalten des Beschuldigten nun am eigenen Leib erfahren. Es handelte sich um erhebliche Drohungen gegen Leib und Leben der beiden Geschädigten, deren Umsetzung mit dem fortwährend aggressiven Verhaltens des Beschuldigten aus Sicht der Geschädigten immer wahrscheinlicher wurde. Entsprechend eingeschränkt wurden diese in ihrem Alltag.