Objektive Tatschwere (objektives Tatverschulden) Schwere der Verletzung oder Gefährdung des betroffenen Rechtsguts Am 10. Mai 2012 kam es erneut zu zwei Drohungen, nun nicht mehr nur z.N. von C.________, sondern auch gegenüber einer weiteren Geschädigten, nämlich deren Tochter. Die erneute Drohung durch den Beschuldigten verängstigte C.________, welche dem Beschuldigten schon zuvor aus dem Weg gegangen war, zusätzlich.