Genau darum ging es ihm bei seinen Äusserungen. Seine Beweggründe hierfür blieben – mit Ausnahme des „Hunde-Vorfalls“ – unklar. Auch bei jenem Vorfall dabei handelte es sich indessen um eine alltägliche Situation unter Hundebesitzern, welche die vom Beschuldigten gemachten Aussagen in keiner Weise zu rechtfertigen vermögen.