__ durchaus auch Angst vor einem tätlichen Angriff von Seiten des Beschuldigten haben. Weiter ist zu beachten, dass sie aufgrund der Nachbarschaft dem Beschuldigten nur sehr beschränkt aus dem Weg gehen konnte. Im Vergleich zum Referenzfall wiegen diese zwei Drohungen dennoch leichter. Verwerflichkeit des Handelns Die erste Drohung stand im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung der beiden Hunde und erfolgte entsprechend spontan. In der Folge schoss sich der Beschuldigte zwar regelrecht auf die Familie C.___