27 12. Drohungen von Ende März 2012 Der Beschuldigte wurde schuldig erklärt, an zwei aufeinanderfolgenden Tagen Ende März 2012 C.________ bedroht zu haben. Das Kammer erachtete es als erstellt, dass er der Geschädigten zunächst damit drohte, ihren Hund an die Wand zu knallen und sie zu erschiessen, sie kaputt zu machen, auch finanziell. Am darauffolgenden Tag hat der Beschuldigte C.________ erneut damit gedroht, sie zu erschiessen. Diese beiden Drohungen werden als weitere Tatgruppe behandelt.