Der Beschuldigte hatte sich anlässlich einer Polizeikontrolle wegen Verdachts auf Führen eines Motorfahrzeugs in fahrunfähigem Zustand ausfällig, drohend und aggressiv verhalten, sich der Fesselung widersetzt und schliesslich gegenüber den Beamten eine Todesdrohung ausgestossen. Ausserdem lief im Zeitpunkt der Tat bereits ein weiteres Strafverfahren, u.a. wegen Drohungen z.N. der Mitglieder der Familie O.________ /C.________ sowie wegen mehrfacher Gewalt und Drohung gegen Beamte gegen den Beschuldigten. Von diesem hängigen Verfahren liess sich der Beschuldigte ebenso wenig beeindrucken wie von der Vorstrafe.