11.2 Spezielle Täterkomponenten Vorleben Der Beschuldigte ist einschlägig vorbestraft. Er war mit Urteil 07 238 der 1. Strafkammer vom 18. Oktober 2007 u.a. wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte schuldig erklärt und zu 270 Tagessätzen Geldstrafe bedingt verurteilt worden. Der Beschuldigte hatte sich anlässlich einer Polizeikontrolle wegen Verdachts auf Führen eines Motorfahrzeugs in fahrunfähigem Zustand ausfällig, drohend und aggressiv verhalten, sich der Fesselung widersetzt und schliesslich gegenüber den Beamten eine Todesdrohung ausgestossen.