26 11.1.3 Fazit Tatschwere Die Drohungen wiegen je einzeln weniger schwer als der erwähnte Referenzfall gemäss Richtlinien. Gesamthaft ist aufgrund der Tatkomponenten unter Berücksichtigung der Anzahl der Drohungen und der Vielzahl von Geschädigten sowie der Hartnäckigkeit des Beschuldigten bei gleichzeitiger alkoholbedingter Enthemmung und von einem leichten bis mittelschweren Verschulden zu sprechen, welches eine Strafe von 60 Strafeinheiten angemessen erscheinen liesse. 11.2 Spezielle Täterkomponenten Vorleben