Diesen negativen Verlauf des Besuchs hatte der Beschuldigte allerdings sich selbst zuzuschreiben, war er doch von Anfang an unhöflich, wurde ausfällig und versuchte, in diesem nicht dafür vorgesehenen Rahmen generell Kritik an der Fremdplatzierung seines Sohnes und insbesondere im Zusammenhang mit den diesbezüglichen Kosten anzubringen. Dieses generell fehlende Verständnis für die bzw. seine Unzufriedenheit mit der Situation war offenbar ein weiterer Grund für die ausgesprochenen Drohungen.