Die VBRS-Richtlinien sehen für den Referenzfall einer Todesdrohung durch einen zu Gewalt neigenden Ex-Partner, aufgrund welcher sich das Opfer nicht mehr aus dem Haus getraut, eine Sanktion von 60 Strafeinheiten vor. Mit Ausnahme des Pflegevaters dürften sich alle Geschädigten aufgrund ihrer Arbeit ein gewisses Mass an Ausfälligkeiten gewöhnt sein, das effektive Gefahrenpotential mehr oder weniger einschätzen können und sich deshalb von derartigen Äusserungen nicht leicht einschüchtern lassen.