11.1 Tatkomponenten 11.1.1 Objektive Tatschwere (objektives Tatverschulden) Schwere der Verletzung oder Gefährdung des betroffenen Rechtsguts Die VBRS-Richtlinien sehen für den Referenzfall einer Todesdrohung durch einen zu Gewalt neigenden Ex-Partner, aufgrund welcher sich das Opfer nicht mehr aus dem Haus getraut, eine Sanktion von 60 Strafeinheiten vor.