11. Drohungen vom 17. und 18. Januar 2015 Der Beschuldigte wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland, vom 18. Mai 2015 der mehrfachen Drohung schuldig erklärt. Er hatte am 17. und 18. Januar 2015 im Nachgang des ersten ihm gewährten Besuchs seines Sohnes, R.________, welcher zu dem Zeitpunkt bei Pflegeeltern untergebracht war, mehreren Personen gedroht, nachdem der Besuch abgebrochen worden war. Konkret hatte der Beschuldigte - X.________, dem Pflegevater von R.____