Die Übertretungen sehen als Sanktion jeweils eine Busse vor. Aufgrund des Verschlechterungsverbots ist der Strafrahmen vorliegend auf CHF 500.00 begrenzt. Als schwerstes Delikt muss bei den Übertretungen unter den konkreten Umständen das pflichtwidrige Verhalten nach Verkehrsunfall betrachtet werden. Die hierfür angemessene (hypothetische) Einsatzstrafe ist aufgrund der begangenen Tätlichkeiten und des Nichteinreichens von Lohnbescheinigungen angemessen zu erhöhen. Schliesslich ist unter Abzug der Grundbusse von CHF 300.00 die Zusatzbusse zu ermitteln.