Auch liegt in den immer wiederkehrenden Drohungen nach Ansicht der Kammer der deliktische Schwerpunkt und das Hauptproblem im Verhalten des Beschuldigten. Die begangenen Drohungen können ihrerseits in drei Tatgruppen unterteilt werden, wobei die am 17. und 18. Januar 2015 begangenen Delikte aufgrund ihrer Anzahl und der Vielzahl an Geschädigten als schwerste Tatgruppe betrachtet werden müssen.