Als schwerste Delikte unter den Vergehen sind vorliegend die Drohungen zu werten. Nicht nur sehen die Richtlinien des Verbandes Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (nachfolgend: VBRS-Richtlinien) für den Referenzfall einer Drohung eine deutlich höhere Strafe (60 Strafeinheiten) vor, als für Gewalt und Drohung gegen Beamte (20 Strafeinheiten) bzw. Fahren in qualifiziert fahrunfähigem Zustand (25 Strafeinheiten). Auch liegt in den immer wiederkehrenden Drohungen nach Ansicht der Kammer der deliktische Schwerpunkt und das Hauptproblem im Verhalten des Beschuldigten.