10. Strafrahmen und schwerste Delikte 10.1 Der Beschuldigte wurde/wird mit Strafbefehl vom 18. Mai 2015 sowie im vorliegenden Verfahren einerseits wegen Vergehen (Drohungen, Beschimpfungen, mehrfache Gewalt und Drohung gegen Beamte, Fahren in angetrunkenem Zustand und Nichteinzahlung von Arbeitnehmerbeiträgen) und andererseits wegen Übertretungen (Tätlichkeiten, Pflichtwidriges Verhalten nach Verkehrsunfall und Nichteinreichung von Lohnbescheinigungen) schuldig gesprochen.