445 f.) verwiesen werden. 9.2 Mit Strafbefehl O 15 3289 der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland, vom 18. Mai 2015 wurde der Beschuldigte wegen mehrfacher Drohung, mehrfacher Beschimpfung sowie Tätlichkeiten, begangen am 17. Januar 2015 bzw. in der Zeit vom 17. bis 18. Januar 2015 zu einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu CHF 70.00 bei einer Probezeit von 4 Jahren, zu einer Verbindungsbusse von CHF 1‘750.00 sowie zu einer Übertretungsbusse von CHF 300.00 verurteilt.