367 Z. 15 ff.). Während er aber gemäss Unfallaufnahmeprotokoll und den Aussagen des Polizisten Q.________ unmittelbar nach der inkriminierten Fahrt angegeben hatte, er habe die Flasche bereits in der 150m von seinem Domizil entfernten Sammelstelle entsorgt (pag. 88, pag. 155 Z. 48 ff.), sagte er später bei der Staatsanwaltschaft aus, er habe die Flasche aus dem Fenster geworfen (pag. 180 Z. 83 ff.). An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung behauptete er dann wiederum, er habe die Flasche in einem Container beim Hotel Kreuz unweit von seinem Wohnort entsorgt, er habe nicht gerne Leergut zu Hause (pag. 366 f. Z. 44 ff.).