155 Z. 51). Auf der Rückfahrt von der Blutabnahme habe er dann sogar angegeben, bereits nach der Arbeit um 16:00 Uhr das erste Smirnoff getrunken zu haben (pag. 90). Anlässlich der Befragung durch die Staatsanwaltschaft machte der Beschuldigte dann aber wieder geltend, erst zu Hause und zwar nicht von den Alcopops, sondern eine halbe Flasche puren Smirnoff-Wodka getrunken zu haben (pag. 180 Z. 80 f.). An der erstinstanzlichen Hauptverhandlung bestritt er – nach langem Überlegen –, dass er jemals von 10 Smirnoff gesprochen habe (pag. 367 Z. 15 ff.).