deutlich hervor, dass der Beschuldigte zunächst angab, eine halbe Flasche Schnaps getrunken zu haben. Erst als er dann der Polizei die angebliche Schnapsflasche auf deren Verlangen hin nicht vorzeigen konnte – und nachdem er daraufhin zunächst noch behauptet hatte, diese bereits entsorgt zu haben (dazu sogleich nachstehend) – vollzog er «plötzlich» (pag. 88, pag. 155 Z. 50) eine Kehrtwende und machte geltend, er habe 10 Fläschchen Smirnoff getrunken, von jenem Getränk also, von dem beim Altglas in der Wohnung auch leere Fläschchen angetroffen werden konnten (pag. 155 Z. 51).