83, 88) nach der Kollision nicht einmal anhielt, sondern seine Fahrt fortsetzte und seinen Arbeitskollegen am Bahnhof absetzte. Der Beschuldigte fuhr zwar in der Folge zurück zur Unfallstelle, doch entfernte er sich wieder, als er erfuhr, dass die Polizei gerufen wurde und auf Platz kommen würde. Auch darin liegt ein Indiz dafür, dass der Beschuldigte gerade deshalb wieder davon fuhr, weil er eben alkoholisiert war und vor Ort schlecht einen Nachtrunk geltend machen konnte. Zu Hause verstrickte er sich gegenüber den ausgerückten Polizisten dann in Widersprüche hinsichtlich des angeblichen Nachtrunks.