So wurde er zwar vom Vorwurf, Verursacher der Kollision mit dem Baustellenfahrzeug zu sein, rechtskräftig freigesprochen. Dass es überhaupt zur Kollision kam, der Beschuldigte diese offenbar – selbst wenn der Dumper-Fahrer unvorsichtig gewesen sein sollte – nicht vermeiden konnte, stellt im vorliegenden Zusammenhang allerdings ein Indiz für seine Alkoholisierung dar. Dies gilt umso mehr für die Tatsache, dass der Beschuldigte trotz der erheblichen Schäden an seinem Fahrzeug (Aussenspiegel, Türe, B-Säule und Kotflügel rechts, pag. 83, 88) nach der Kollision nicht einmal anhielt, sondern seine Fahrt fortsetzte und seinen Arbeitskollegen am Bahnhof absetzte.