Das einzig weitere Indiz dafür, dass der Beschuldigte nicht betrunken Auto gefahren ist, stellen die Aussagen seines Arbeitskollegen und Beifahrers P.________ dar. Gemäss Unfallaufnahmeprotokoll habe dieser ausgesagt, dass der Beschuldigte in seiner Anwesenheit auf der Baustelle keinen Alkohol konsumiert habe. Dies schliesst jedoch nicht aus, dass der Beschuldigte – von P.________ unbemerkt – Alkohol getrunken hatte. Im Übrigen erscheinen dessen Aussagen ohnehin eher zweifelhaft. So will er etwa die Ursache der Kollision mit dem Dumper nicht mitbekommen haben, weil er just in jenem Moment in seiner Tasche nach dem Mobiltelefon gesucht habe.