_ eine Blutprobe abgenommen (pag. 98). Die Analyse des IRM ergab, dass der Beschuldigte zu diesem Zeitpunkt eine Blutalkoholkonzentration im Vertrauensbereich von 1,91 bis 2.13 Gewichtspromille aufwies. Rückgerechnet auf den Ereigniszeitpunkt 16:45 Uhr errechnete das IRM (ohne Berücksichtigung eines Nachtrunks) eine Blutalkoholkonzentration von minimal 2.19 und maximal 2,88 Gewichtspromille. Der Beschuldigte bestreitet allerdings, an jenem 26. Juli 2012 (qualifiziert) betrunken Auto gefahren zu sein und macht in seiner schriftlichen Berufungsbegründung