Er habe stets bestritten, beim Unfall alkoholisiert gewesen zu sein. Dies werde durch den Beifahrer bei der angeblichen Alkoholfahrt bestätigt, da diesem eine Alkoholisierung sicherlich aufgefallen wäre. Abgesehen von den durch das Wort «Smirnoff» verursachten Missverständnissen sei gestützt auf die erste spontane Aussage des Beschuldigten und deren Bestätigung anlässlich der letzten beiden Befragungen klar bzw. müsse zumindest in dubio davon ausgegangen werden, dass der Nachtrunk aus einer halben Flasche Smirnoff Wodka (Schnaps) bestanden habe. Das IRM sei hingegen von 0,2 Litern Schnaps ausgegangen, was keiner halben Flasche entspreche.