Seine Behauptung, er habe die leere Flasche des angeblich getrunkenen Schnapses zur Sammelstelle gebracht, sei lebensfremd, zumal von der Polizei gleichzeitig leere Smirnoff-Fläschchen bei ihm zu Hause gefunden worden seien. Auffällig sei sodann, dass der Beschuldigte ursprünglich undefiniert von «Schnaps» gesprochen und erst später – nach erfolgter Akteneinsicht – zu behaupten begonnen habe, mit «Smirnoff» sei die hochprozentige Spirituose gemeint. Es sei fraglich, ob überhaupt ein Nachtrunk stattgefunden habe.