Einmal sei von einer, einmal nur von einer halben Flasche Schnaps und dann wiederum von 10 Fläschchen «Smirnoff» die Rede. Seine früheren Aussagen belegten, dass der Beschuldigte das Mischgetränk «Smirnoff» (ein sog. Alcopop mit einer Alkoholkonzentration von ca. 5%) grundsätzlich konsumiere. Seine Behauptung, er habe die leere Flasche des angeblich getrunkenen Schnapses zur Sammelstelle gebracht, sei lebensfremd, zumal von der Polizei gleichzeitig leere Smirnoff-Fläschchen bei ihm zu Hause gefunden worden seien.