Auch sie selbst sei diesfalls nicht mehr nach Draussen und nicht mehr in die Waschküche gegangen und habe versucht, jeden Kontakt mit dem Beschuldigten zu vermeiden. Sowohl aus dem erwähnten Brief wie auch aus ihren Aussagen geht sodann hervor, dass C.________ am 10. Mai 2012 sehr grosse Angst vor dem Beschuldigten hatte, sie deshalb nach Hilfe schrie, die Treppe hochrannte und sich später nur noch in Begleitung ihres Lebenspartners wieder nach draussen wagte. Mutter wie auch Tochter beschrieben den Beschuldigten als unberechenbar und befürchteten, dass er seine Drohungen umsetzen, irgendwann wirklich ausrasten könnte.