Sodann wollte sie diese Aussage zwar auf den „Hunde-Vorfall“ bezogen wissen, allerdings hatte weder sie selbst noch sonst irgendeine beteiligte Person zuvor jemals ausgesagt, sie sei bei dieser Auseinandersetzung Ende März 2012 zugegen gewesen. Betreffend den Vorfall in der Waschküche wollte die Zeugin wissen, dass der Beschuldigte ihr nur habe helfen wollen und sich D.________ gegenüber anständig und nicht böse geäussert habe. Einerseits sagte sie aber gleichzeitig selbst aus, sie wisse nicht mehr genau, was der Beschuldigte gesagt habe, andererseits machte keine der anderen betei-