noch mehr Leute umbringen müsse, um Respekt zu erhalten (pag. 49 f.; pag. 52; pag. 52, Z. 55 ff.; pag. 168, Z. 41 ff.). In diesem Zusammenhang ist auch hervorzuheben, dass die Geschädigten ihre Aussagen in einen raum-zeitlichen Zusammenhang stellen konnten und sich aus ihren Schilderungen ein lebensnaher, schlüssiger Ablauf der Geschehnisse ergibt. Insbesondere D.________ beschrieb weiter ihre Gefühle, welche sie etwa empfand, als der Beschuldigte sie als zu dick bezeichnete. Indem sie weiter schilderte, wie sie anschliessend wütend geworden sei und den Beschuldigten als «Arschloch» bezeichnet habe, beschrieb sie einerseits eine lebensnahe, nachvollziehbare