Unterdessen sind die beiden zwar wieder ein Paar, M.________ schien aber dennoch unter gewissem Druck zu stehen oder zumindest erheblich beeinflusst zu werden vom Beschuldigten. Das Gericht hat den Beschuldigten anlässlich der Hauptverhandlung erlebt und kann daher nachvollziehen, dass die beiden Frauen Angst vor dem Beschuldigten hatten und ihn für unberechenbar hielten. Trotz wiederholter Ermahnungen seitens des Gerichtspräsidenten redete er immer wieder dazwischen und war nicht in der Lage still zuzuhören (vgl. Verbale im Protokoll, pag.