Erst anlässlich der Hauptverhandlung gab sie plötzlich an, sie sei dabei gewesen. Davon war vorher nie die Rede, auch vom Beschuldigten und C.________ nicht. Auf ihre diesbezüglichen Angaben ist daher nach Ansicht des Gerichts kein Verlass. Betreffend den 10.05.2012 erklärte sie, sie wisse es nicht mehr genau, was der Beschuldigte betreffend die Bügel-BH’s gesagt habe. Sie wisse nur noch, dass er gesagt habe, dass wenn sie die Bügel-BH’s waschen, sie die Bügel herausnehmen sollen. Das habe er nicht böse, sondern anständig gesagt. Dass er das nicht böse gesagt haben soll, hatte ihr der Beschuldigte an der Verhandlung vorgesagt (vgl. Verbal pag. 371, Z. 40).