ohne zu dramatisieren. Er erklärte, der Beschuldigte sei ihm gegenüber weniger aggressiv gewesen und habe ihn nicht bedroht, hingegen könne er nachvollziehen, dass seine Partnerin und die Kinder Angst hätten. Er belastete den Beschuldigten also nicht übermässig. C.________ und D.________ haben nachvollziehbar und authentisch dargelegt, dass der Beschuldigte ihnen Angst gemacht hatte. Sie erwähnen beide Strategien mit denen sie versucht hatten, dem Beschuldigten aus dem Weg zu gehen (im Haus bleiben, vorsichtig umschauen, Umweg machen). Das Gericht erachtet ihre Aussagen auch diesbezüglich als glaubhaft.