Der Hinweis des Beschuldigten, die Familie C.________ / O. ________ wolle wohl Geld machen und ihn ausnehmen, greift ins Leere. C.________ und D.________ haben sich von Anfang an nicht als Privatkläger am Verfahren beteiligt und keine Zivilforderungen geltend gemacht. D.________ war im Jahre 2012 17 Jahre alt, konnte sich aber bereits gut ausdrücken und schien bei der Polizei unbeschwert zu erzählen. Ihre Schilderungen wirken wie in einem Fluss erzählt und sind detailreich. Sie gesteht ein, dem Beschuldigten „Arschloch“ gesagt zu haben und erklärt auch ihre Gefühle dabei, nämlich, dass sie das sogleich wieder bereut hatte.