165, Z. 80). Sowohl C.________ als auch D.________ wiesen zudem darauf hin, dass sie nicht jedes Wort des Beschuldigten in Erinnerung behalten konnten. Die Angaben, wie er sie beschimpft und bedroht hat sind sinngemäss wiedergegeben und wurden mehrmals übereinstimmend ausgesagt. C.________ hatte dem Gemeinderat von ________ einen Brief geschrieben, weil sie sich nicht mehr anders zu helfen wusste. Darin erklärt sie, sie wolle keine Fehler machen und fürchte weitere Vorfälle, wenn sie sich an die Polizei wende. Es ging ihr also nicht darum, dem Beschuldigten möglichst zu schaden, sondern die Situation zu deeskalieren und zu beruhigen. Der Hinweis des Beschuldigten, die Familie C.________ /