Es wurde folglich sicherlich mehrmals über die Vorfälle und Auseinandersetzungen mit dem Beschuldigten gesprochen, alles andere wäre lebensfremd. Die Sache beschäftigte die Familie ja auch sehr und es handelte sich beim Beschuldigten zeitweise um ihren Nachbarn, sodass er bestimmt während dieser Zeit ein wichtiges Thema zu Hause war. Dennoch wissen die Betreffenden in ihren Aussagen zu differenzieren, wo sie dabei waren und etwas direkt miterlebt haben und was ihnen erzählt worden ist. C.________ erwähnte zudem bei ihren Aussagen wenn sie etwas nur vermutete (pag. 165, Z. 80).