29 Abs. 2 BV; vgl. dazu STOHNER, in: Basler Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung, 2. Auflage Basel 2014, N. 9 ff. zu Art. 81 Abs. 4 StPO). Möglicherweise will der Beschuldigte sinngemäss auch eine Verletzung des Anklagegrundsatzes geltend machen.