495 ff.), er habe die Vorwürfe stets und konsequent bestritten. Die Aussagen der Familie C.________ seien mit Vorsicht zu geniessen, da diese hätten erreichen wollen, dass er auszieht. Die Aussagen von O.________ seien wenig brauchbar. Einerseits sei dieser der damalige Lebenspartner und heutige Ehemann von C.________ und andererseits sei er bloss Zeuge vom „Hörensagen“. Hingegen stütze die Zeugin M.________ seine Version (diejenige des Beschuldigten) und bestätige, dass die Damen C.________ und D.________ übertrieben hätten und ihre Aussagen nicht ganz der Wahrheit entsprächen. Die Aussagen der Zeugin M._____