6 Weiter wird dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe C.________ am Abend des 10. Mai 2012 – wiederum an der N.________ in ________ – gedroht, man sollte sie erschiessen (Ziff. I.2.4 der Anklageschrift). Er habe sie zudem als Saumore beschimpft und gesagt, sie sei psychisch gestört und gehöre in eine Anstalt (Ziff. I.3.2. der Anklageschrift). Schliesslich soll der Beschuldigte am selben Tag und an der selben Adresse um ca. 20:00 Uhr D.___